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Eignungsfeststellungsverfahren für den gemeinsamen Bachelorstudiengang Bioinformatik an der LMU und TU München

Allgemeines

Für die Immatrikulation ist neben den üblichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums das erfolgreiche Durchlaufen des Eignungsfeststellungsverfahrens notwendig. Eine Bewerbung für den gemeinsam von der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) und der Technischen Universität München (TUM) veranstalteten Bachelorstudiengang Bioinformatik ist bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar notwendig, um für das folgende Wintersemester bzw. Sommersemester einen Studienplatz angeboten zu bekommen.
Bitte beachten: Ein Bewerbung zum Sommersemester ist nur im Falle eines Studienortwechsels für Studierende der Bioinformatik oder eines Fachrichtungswechsels für Studierende ähnlicher Studiengänge möglich.

Wen betrifft das Eignungsfeststellungsverfahren?

Es betrifft jeden, der das Bachelorstudium der Bioinformatik an der LMU/TUM anfangen will.

Insbesondere betrifft es:

  • Deutsche und Ausländer, die ein Bachelorstudium der Bioinformatik beginnen wollen;
  • Studenten anderer Fächer, die zum Bachelorstudiengang Bioinformatik wechseln wollen;
  • Studenten der Medieninformatik und Informatik (auch wenn Sie bereits Studenten der Ludwig-Maximilians-Universität oder der Technischen Universität sind!), die zum Bachelorstudiengang Bioinformatik wechseln wollen;
  • Studenten, die bisher Informatik oder Bioinformatik an einer anderen Universität studieren und in den gemeinsamen Bachelorstudiengang Bioinformatik der LMU/TUM wechseln wollen;
  • Studenten, die schon ein Vordiplom in Informatik haben und in den gemeinsamen Studiengang Bachelorstudiengang Bioinformatik der LMU/TUM wechseln wollen.
Ausnahmen sind nicht vorgesehen!

Unterlagen

Dem Antrag zum Eignungsfeststellungsverfahren für den gemeinsamen Bachelorstudiengang Bioinformatik sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein kurzer tabellarischer Lebenslauf;
  • den Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife (in Deutschland: Kopie des Abiturzeugnisses). Falls das Schulabschlusszeugnis nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ist, muss eine amtliche Übersetzung beigefügt werden (eine Kopie genügt);
  • den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen (ist hier rechtzeitig verfügbar).
    (Hinweis zum Ausfüllen der Noten im Abschlusszeugnis: Für ein deutsches Abitur ist die Note der Abiturprüfung bzw. des letzten Halbjahresergebnisses einzutragen. Im Feld Durchschnittsnote ist die Abiturnote einzutragen, die Felder best- bzw. schlechtestmögliche Note sind nur bei Verwendung eines anderen als dem deutschen Notensystem zu verwenden und beziehen sich auf das Notensystem und nicht auf veregebene Noten.)
  • ein in deutscher oder englischer Sprache selbst und ohne Hilfe verfasster maschinengeschriebener Aufsatz von maximal 1000 Wörtern, in dem Sie ausführen, warum Sie Bioinformatik studieren möchten und warum Sie sich für dieses Studium besonders geeignet fühlen;
  • sowie ein adressierter Rückumschlag Format DIN B4 oder DIN C4. Ist der Rückumschlag mit einer Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland adressiert, so muss der Briefumschlag ausreichend frankiert sein (mind. 1,45 Euro der Deutschen Post). Andernfalls muss ein internationaler Antwortschein der Post ("Coupon-Réponse International") beigelegt werden.

Ablauf des Verfahrens

Nach der Auswertung Ihrer Bewerbungsunterlagen werden wir

  • Ihnen einen Studienplatz für den Bachelorstudiengang Bioinformatik an der LMU/TUM anbieten,
  • oder Sie zu einem mündlichen Auswahlgespräch (20-30 Minuten mit je zwei Professoren) einladen

Termine

  • Der Antrag zum Eignungsfeststellungsverfahren ist bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar zu stellen. Es gilt der Posteingang im Institut; Die Postlaufzeiten sind zu beachten!
    Die Unterlagen können auch persönlich in der Amalienstraße 17, Raum 405, 4. Stock abgegeben werden.
  • Benachrichtigung über das Ergebnis der Auswertung: voraussichtlich Ende Juli bzw. Ende Februar.
  • Auswahlgespräche: Ende Juli bzw. Ende Februuar, siehe Bewerbungsformular.
  • Auswahlgespräche für Ausländer, die einen Sprachtest machen müssen: voraussichtlich im September (bzw. März).
  • Benachrichtigung über das Ergebnis des Auswahlgesprächs: unmittelbar nach dem Gespräch. Den schriftlichen Bescheid, der für die Immatrikulation benötigt wird, erhalten Sie etwa eine Woche später per Post.

Ein positiver Bescheid über das Ergebnis des Eignungsfeststellungsverfahrens ist eine Voraussetzung zur Einschreibung bei der Studentenkanzlei der Ludwig-Maximilians-Universitäat als Student der LMU/TUM.

Darüber hinaus gelten aber noch die üblichen anderen Voraussetzungen, um sich als Student einzuschreiben. Insbesondere wird im Eignungsfeststellungsverfahren nicht geprüft, ob Ihr Schulabschluss juristisch ausreicht, um ein Univesritätsstudium aufnehmen zu dürfen. Ein positiver Bescheid ist damit noch kein garantierter Studienplatz!

Zusätzliche Hinweise für ausländische Studienplatzbewerber

Bitte beachten Sie, dass Sie sich eventuell unabhängig vom Eignungsfeststelllungsverfahren gleichzeitg bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar beim Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU um einen Studienplatz bewerben müssen. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander. Das Referat für Internationale Angelegenheiten gibt Auskunft darüber, ob in Ihrem Falle eine Bewerbung für einen Studienplatz an der LMU notwendig ist.

Weitere Links

Kontaktpersonen

Sie sollten alle notwendigen Informationen entweder auf dieser Seite oder auf dem Bewerbungsbogen oder in den Bescheiden, die Sie erhalten finden. Sollte es trotzdem noch Unklarheiten geben, wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Ralf Zimmer, Prof. Dr. Volker Heun.



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