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Eignungsverfahren für den gemeinsamen Masterstudiengang Bioinformatik an der LMU und TU München

Allgemeines

Für die Immatrikulation ist neben den üblichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Hochschulstudiums das erfolgreiche Durchlaufen des Eignungsverfahrens notwendig. Eine Bewerbung für den gemeinsam von der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) und der Technischen Universität München (TUM) veranstalteten Masterstudiengang Bioinformatik ist bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar notwendig, um für das folgende Wintersemester bzw. Sommersemester einen Studienplatz angeboten zu bekommen.

Wen betrifft das Eignungsverfahren?

Es betrifft jeden, der das Masterstudium der Bioinformatik an der LMU/TUM anfangen will.

Voraussetzungen

Für die Immatrikulation in den gemeinsamen Masterstudiengang Bioinformatik ist ein Bachelor-Abschluss in Bioinformatik oder eines vergleichbaren Studienganges notwendig.

Unterlagen

Dem Antrag zum Eignungsverfahren für den gemeinsamen Masterstudiengang Bioinformatik sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein kurzer tabellarischer Lebenslauf;
  • den Nachweis über den Erwerb der Hochschulreife (in Deutschland: Kopie des Abiturzeugnisses). Falls das Schulabschlusszeugnis nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ist, muss eine amtliche Übersetzung beigefügt werden (eine Kopie genügt);
  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium. [Liegt das Abschlusszeugnis aus dem Erststudium zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, so ist der Bewerbung ein Transcript of Records mit Unterschrift und Siegel des Prüfungsausschusses beizulegen, aus dem eine Durchschnittsnote hervorgeht, die sich aus den Noten der bis dahin erfolgreich absolvierten Module zusammensetzt, die in die Gesamtnote der Abschlussprüfung eingehen.]
  • den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen (ist hier rechtzeitig verfügbar).
  • ein in deutscher oder englischer Sprache selbst und ohne Hilfe verfasster maschinengeschriebener Aufsatz von maximal 1000 Wörtern, in dem Sie ausführen, warum Sie Bioinformatik studieren möchten und warum Sie sich für dieses Studium besonders geeignet fühlen;
  • sowie ein adressierter Rückumschlag Format DIN B4 oder DIN C4. Ist der Rückumschlag mit einer Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland adressiert, so muss der Briefumschlag ausreichend frankiert sein (mind. 1,45 Euro der Deutschen Post). Andernfalls muss ein internationaler Antwortschein der Post ("Coupon-Réponse International") beigelegt werden.

Ablauf des Verfahrens

Nach der Auswertung Ihrer Bewerbungsunterlagen werden wir

  • Ihnen einen Studienplatz im Masterstudiengang Bioinformatik an der LMU/TUM anbieten, sofern Sie einen Bachelorabschluss oder ein Transcript of Records einer wissenschaftlichen Hochschule in Bioinformatik mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser vorlegen,
  • oder Sie zu einem mündlichen Auswahlgespräch (20-30 Minuten mit je zwei Professoren) einladen

Termine

  • Der Antrag zum Eignungsverfahren ist bis zum 15. Juli bzw. 15. Januar zu stellen. Es gilt der Posteingang im Institut; Die Postlaufzeiten sind zu beachten!
    Die Unterlagen können auch persönlich in der Amalienstraße 17, Raum 405, 4. Stock abgegeben werden.
  • Benachrichtigung über das Ergebnis der Auswertung: voraussichtlich Ende Juli bzw. Ende Januar.
  • Auswahlgespräche: Ende Juli bzw. Ende Februar (siehe Bewerbungsformular).
  • Auswahlgespräche für Ausländer, die einen Sprachtest machen müssen: voraussichtlich im September.
  • Benachrichtigung über das Ergebnis des Auswahlgesprächs: unmittelbar nach dem Gespräch. Den schriftlichen Bescheid, der für die Immatrikulation benötigt wird, erhalten Sie etwa eine Woche später per Post.

Ein positiver Bescheid über das Ergebnis des Eignungsverfahrens ist eine Voraussetzung zur Einschreibung bei der Studentenkanzlei der Ludwig-Maximilians-Universitäat als Student der LMU/TUM.

Darüber hinaus gelten aber noch die üblichen anderen Voraussetzungen, um sich als Student einzuschreiben. Insbesondere wird im Eignungsverfahren nicht geprüft, ob Ihr Schul- und Hochschulabschluss juristisch ausreicht, um ein Univesritätsstudium aufnehmen zu dürfen. Ein positiver Bescheid ist damit noch kein garantierter Studienplatz!

Zusätzliche Hinweise für ausländische Studienplatzbewerber

Bitte beachten Sie, dass Sie sich eventuell unabhängig vom Eignungsverfahren gleichzeitg bis zum 15. Juli bzw. 15.  Januar beim Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU um einen Studienplatz bewerben müssen. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander. Das Referat für Internationale Angelegenheiten gibt Auskunft darüber, ob in Ihrem Falle eine Bewerbung für einen Studienplatz an der LMU notwendig ist.

Weitere Links

Kontaktpersonen

Sie sollten alle notwendigen Informationen entweder auf dieser Seite oder auf dem Bewerbungsbogen oder in den Bescheiden, die Sie erhalten finden. Sollte es trotzdem noch Unklarheiten geben, wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Ralf Zimmer, Prof. Dr. Volker Heun.



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